Beitragsordnung unseres Angelvereins


 

Gültig ab 01.01.2025

 

Die ordentliche Mitgliedschaft im Anglerverein „Oelsa und Umgebung“ e.V. ist beitragspflichtig. Die Ausgabe der Beitragsmarken erfolgt nur zu den Versammlungen, bei Vorlage des gültigen Fischereischeines, Nachweis der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages und erfolgter Abgabe des Fangbuches.


1. Beitragsarten

1.1. Förderbeitrag: Erhalt der Mitgliedschaft eines jeden Alters

1.2. Beitrag Vollzahler: Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

1.3. Kinder- /Jugendbeitrag: Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

 

2. Mitgliedsbeitrag

2.1. Mitgliedsbeiträge werden für die Ausgaben unseres Vereins erhoben.

2.2. Mitgliedsbeiträge werden für jeweils ein Kalenderjahr erhoben.

2.3. Mitgliedsbeiträge sind Bringpflicht und im Voraus bargeldlos zu entrichten.                           

 

Vollzahler

Förderbeitrag: 40,00 Euro

aktiver Angler: 125,00 Euro

aktiv und Salmoniden: 210,00 Euro

Kinder/Jugend ohne Einkommen

Förderbeitrag: 40,00 Euro

aktiver Angler: 55,00 Euro

aktiv und Salmoniden: 130,00 Euro


 

Aufnahmegebühren

Die Aufnahmegebühr beträgt 100,00 €, für Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen 50,00 € und ist bargeldlos zu entrichten.

 

Hauptverwendungszweck der Beiträge

Die Beiträge werden vor allem für folgende Finanzierungen eingesetzt:

* An den Dachverband zu entrichtende Beiträge

* Pachtzahlungen für Gewässer, Fischwirtschaftskosten u. Besatz

* Bau-,Hege- und Pflegemaßnahmen an den Verbandsgewässern

* Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen

* Öffentlichkeits- und Jugendarbeit

* Vereinsverwaltungskosten und Vereinsveranstaltungen

 

Verlust der Mitgliedskarte

Der Verlust der Mitgliedskarte ist dem Vorsitzenden bzw. Schatzmeister zu melden, um ein Duplikat auszustellen und ein Revisionsbericht, über den genauen Hergang des Verlustes, für den Dachverband anzufertigen. Dieser ist vom Vorsitzenden und Schatzmeister unterschrieben mit der Markenrückgabe beim AVE abzurechnen.

 

Diese Beitragsordnung 2025 wurde am 13. 03. 2024 vom Vorstabd beschlossen und behält ihre Gültigkeit bis zur Beschlussänderung.